02. Jan 2023
Seit Januar 2023 gilt ein neues Betreuungsrecht
Zum 01.01.2023 ist ein neues Betreuungsrecht in Kraft getreten. Durch dieses soll das Selbstbestimmungsrecht rechtlich betreuter Menschen gestärkt werden. Die Wünsche der rechtlich betreuten Person sind daher für die rechtliche Betreuer*in und das Gericht grundsätzlich handlungsleitend. Eine umfassende Einführung in das Betreuungsrecht finden Sie hier: Betreuungsrecht